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LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17 - dejure.org

Rechtsprechung
   LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17   

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LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17 (https://dejure.org/2017,57067)
LG Bamberg, Entscheidung vom 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17 (https://dejure.org/2017,57067)
LG Bamberg, Entscheidung vom 07. Dezember 2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17 (https://dejure.org/2017,57067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StGB § 177 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 6 S. 2 Nr. 1, Abs. 9, § 47 Abs. 2
    Verurteilung wegen sexuellen Übergriffs nach dem reformierten Sexualstrafrecht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 82 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Strafrecht/Ordnungswidrigkeitenrecht | Sexueller Übergriff auf eine Klinikmitarbeiterin: Kein strafrechtliches Berufsverbot

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 08.02.2006 - 2 StR 575/05

    Sexuelle Nötigung (Verwenden eines gefährlichen Werkzeuges: Einsatz nach der

    Auszug aus LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17
    Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 12 f.; BGH NStZ 1992, 432; BGH StV 2000, 197; stRspr).

    Ein Kuss kann dabei bei erwachsenen Personen verschiedenen Geschlechts nicht stets und ohne Rücksicht auf die Begleitumstände als sexuelle Handlung von einiger Erheblichkeit gewertet werden (BGH NStZ-RR 2007, 12 f.).

  • BGH, 01.08.2017 - 2 StR 185/17

    Sexuelle Nötigung (Anwendbarkeit des Regelstrafrahmens trotz Vorliegen einer

    Auszug aus LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17
    Entfällt trotz Verwirklichung des Regelbeispiels (§ 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB) dessen Regelwirkung wegen gewichtiger schuldmindernder Umstände, kann eine weitergehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 9 StGB) nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 01. August 2017 - 2 StR 185/17 - Rn. 4 f. m.w.N., juris = NStZ-RR 2017, 312 (Leitsatz); BGH NStZ-RR 2007, 373; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2017,. Rn. 158 f. und 191 f. jeweils m.w.N.).

    Vorauszuschicken ist, dass die Kammer nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 177 StGB a.F. verkennt, wonach in der Konstellation, dass trotz Verwirklichung des Regelbeispiels dessen Regelwirkung wegen gewichtiger schuldmindernder Umstände entfällt, eine weitergehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommen kann (BGH, Beschluss vom 01. August 2017 - 2 StR 185/17 - Rn. 4 f. m.w.N.; BGH NStZ-RR 2007, 373; Fischer, a.a.O. Rn. 158 f. und 191 f. jeweils m.w.N.).

  • BGH, 31.07.2007 - 4 StR 316/07

    Strafrahmenwahl bei der sexuellen Nötigung (Vergewaltigung; minder schwere Fälle)

    Auszug aus LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17
    Entfällt trotz Verwirklichung des Regelbeispiels (§ 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 StGB) dessen Regelwirkung wegen gewichtiger schuldmindernder Umstände, kann eine weitergehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall (§ 177 Abs. 9 StGB) nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommen (vgl. BGH, Beschluss vom 01. August 2017 - 2 StR 185/17 - Rn. 4 f. m.w.N., juris = NStZ-RR 2017, 312 (Leitsatz); BGH NStZ-RR 2007, 373; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2017,. Rn. 158 f. und 191 f. jeweils m.w.N.).

    Vorauszuschicken ist, dass die Kammer nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 177 StGB a.F. verkennt, wonach in der Konstellation, dass trotz Verwirklichung des Regelbeispiels dessen Regelwirkung wegen gewichtiger schuldmindernder Umstände entfällt, eine weitergehende Milderung des Normalstrafrahmens und die Bemessung der Strafe aus dem Rahmen für den minder schweren Fall nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht kommen kann (BGH, Beschluss vom 01. August 2017 - 2 StR 185/17 - Rn. 4 f. m.w.N.; BGH NStZ-RR 2007, 373; Fischer, a.a.O. Rn. 158 f. und 191 f. jeweils m.w.N.).

  • BGH, 10.10.2007 - 5 StR 249/07

    Regelbeispiel der Vergewaltigung (Indizierung der besonderen Erniedrigung;

    Auszug aus LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17
    Bestehen indes gewichtige mildernde Gesichtspunkte, ist eine umfassende Prüfung des gesamten Tatbildes einschließlich aller subjektiver Momente und der Täterpersönlichkeit erforderlich (vgl. Fischer, StGB, 65. Aufl. 2017, Rn. 150 a.E.; in diese Richtung auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 5 StR 249/07 - Rn. 3 f., juris = StV 2008, 81).

    Bestehen indes - wie hier - gewichtige mildernde Gesichtspunkte, ist eine umfassende Prüfung des gesamten Tatbildes einschließlich aller subjektiver Momente und der Täterpersönlichkeit erforderlich (Fischer a.a.O. Rn. 150 a.E.; in diese Richtung auch BGH, Urteil vom 10. Oktober 2007 - 5 StR 249/07 - Rn. 3 f., juris = StV 2008, 81).

  • BGH, 17.03.2015 - 2 StR 379/14

    Verhängung einer Geldstrafe bei Anwendung eines vertypten Strafmilderungsgrundes

    Auszug aus LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17
    b) Demgemäß ist der Anwendungsbereich der (möglichen) Strafrahmenerweiterung des § 47 Abs. 2, Abs. 1 StGB (anstatt § 12 Abs. 1 EGStGB) eröffnet, da der auf die Tat anzuwendende konkrete Strafrahmen des § 177 Abs. 9 Hs. 1 StGB ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe androht (siehe dazu BGH NJW 2015, 1769, 1770; Fischer, StGB, 65. Aufl. 2017, § 47 Rn. 12; Stree/Kinzig, in: Schönke/Schröder, StGB, 29. Aufl. 2014, § 47 Rn. 9).
  • OLG Brandenburg, 28.10.2009 - 1 Ss 70/09

    Sexuelle Nötigung: Erheblichkeit bei aufgedrängtem Zungenkuss ohne weitere

    Auszug aus LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17
    Als maßgebliche Umstände für die vorzunehmende Bewertung kommen insbesondere Intensität und Dauer des Kusses sowie etwaige begleitende Handlungen, wie Berührungen des Körpers, das Verhältnis zwischen Täter und Opfer und die konkrete Tatsituation in Betracht (vgl. OLG München, Urteil vom 20. Oktober 2008 - 5 St RR 180/08 -, Rn. 8, juris; OLG Brandenburg, NStZ-RR 2010, 45 f.).
  • BGH, 04.04.2017 - 3 StR 524/16

    Rechtsfehlerhafte Annahme eines fehlgeschlagenen Versuchs der sexuellen Nötigung

    Auszug aus LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17
    Dies gilt auch für den Zungenkuss (BGH StrafV 1983, 415 f.; vgl. dazu auch BGH; NStZ-RR 2017, 242).
  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung

    Auszug aus LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17
    Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 12 f.; BGH NStZ 1992, 432; BGH StV 2000, 197; stRspr).
  • BGH, 19.03.1975 - 2 StR 53/75

    Strafbarkeit wegen Entführung gegen den Willen der Entführten in Tateinheit mit

    Auszug aus LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17
    Für die Prüfung dieser Frage ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der alle Umstände heranzuziehen und zu würdigen sind, die für die Wertung der Tat und des Täters in Betracht kommen, gleichgültig, ob sie der Tat selbst innewohnen, sie begleiten, ihr vorausgehen oder nachfolgen (stRspr vgl. nur BGHSt 26, 97 (98 f.) = NJW 1975, 1174).
  • BGH, 08.09.1999 - 3 StR 357/99

    Zum Merkmal der Erheblichkeit von sexuellen Handlungen

    Auszug aus LG Bamberg, 07.12.2017 - 33 KLs 1105 Js 520/17
    Ob die Schwelle der Erheblichkeit für das betroffene Rechtsgut überschritten wurde, ist nach Art, Intensität und Dauer der sexualbezogenen Handlung und der Beziehung der Beteiligten untereinander zu beantworten, wobei die gesamten Begleitumstände des Tatgeschehens zu berücksichtigen sind (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 12 f.; BGH NStZ 1992, 432; BGH StV 2000, 197; stRspr).
  • OLG München, 20.10.2008 - 5St RR 180/08

    Sexuelle Nötigung: Erheblichkeitsschwelle bei einem Kuss bzw. einem versuchten

  • LG Kleve, 02.09.2014 - 4 T 528/14

    Verfahrenskostenhilfe; Betreuungsverfahren; Beiordnung; Rechtsanwalt

  • BGH, 07.04.1994 - 1 StR 166/94

    Täter - Auslieferungshaft - Ungarn - Anrechnungsverhältnis - Freiheitsstrafe

  • OLG Düsseldorf, 02.03.2012 - 2 RVs 18/12

    Strafrecht - Wann die Verhängung einer Geldstrafe die Regel und die Verhängung

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